Stand: Juli 2020
1 Anwendung der AGB
Die AGB regelt alle Geschäftsbeziehungen zwischen Nicole Zufelde-Paprotny (nachfolgend BARFonie) und Kunde als Behandlungsvertrag gem. §§ 611 Abs. 1 BGB. Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen sowie Abstriche gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns.
2 Vertragsschluss
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot von BARFonie annimmt und sich an BARFonie schriftlich oder telefonisch zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. BARFonie ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z.B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der BARFonie aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikt bringen können.) Der Honoraranspruch von BARFonie bleibt hierbei für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.
3 Behandlungsvertrag
Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier erbringt der BARFonie seine Dienste gegenüber dem Kunden. Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage der AGB. Eine über die Behandlung des Tieres hinausgehende Heilung wird nicht geschuldet. Von BARFonie werden überwiegend/ in der Regel Heilungsmethoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Deshalb kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Ein Heilversprechen kann nicht gegeben werden, und ist überdies gesetzlich unzulässig.
4 Haftung des Behandlers
a) Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Das gilt nicht für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso wenig gilt dies für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.
b) Eine sonstige Haftung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
5 Mitwirkung des Kunden
BARFonie kann den Kunden nicht zu einer aktiven Mitarbeit verpflichten. BARFonie ist jedoch berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn der Kunde Beratungsinhalte sowie Behandlungen negativ bewertet, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt, dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist.
6 Terminvereinbarungen
Hausbesuche werden nur bis zu einer Anfahrtszeit von 30 Minuten angeboten und werden mit einer Anfahrtspauschale von EUR 0,48 pro KM inkl. MwSt. berechnet. Bei Hausbesuchen kann es auf Grund unvorhersehbarer Beeinträchtigungen (insbesondere Beeinträchtigungen im Straßenverkehr, Wetterlage) zu Verzögerungen kommen. Sofern eine Telefonnummer hinterlassen/überlassen wurde, erfolgt eine unverzügliche Benachrichtigung über die Verzögerung. Kann ein Termin aufgrund einer Verhinderung von BARFonie nicht wahrgenommen werden, wird ein zeitnaher Ersatztermin angeboten. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Der Kunde muss vereinbarte Termine rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) absagen. Termine können per Telefon, SMS oder Email bis zu 24 Stunden vorab abgesagt werden. Sofern die Absage zu spät erteilt wird, wird eine Ausfallpauschale von EUR 39,00 berechnet.
7 Rücktritt- und Stornoklausel
Tritt der Kunde bei Ankunft von BARFonie von dem Behandlungsvertrag zurück, oder ist nicht anzutreffen, wird das volle Honorar berechnet. Sagt der Kunde nicht 24 Stunden vorher ab, sondern in einem kürzeren Zeitraum, werden ihm als Ausfallhonorar 39,00 Euro plus Fahrtkosten in Rechnung gestellt. BARFonie rechnet durch die Absage ersparte Aufwendungen an. Ausgenommen von dieser Regelung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe, denen zufolge eine Leistungsfreiheit beider Seiten gemäß BGB vorgesehen ist (Unmöglichkeit Wegfall der Geschäftsgrundlage).
8 Zahlungsbedingungen
BARFonie hat für seine Dienstleistungen Ansprüche auf ein Honorar. Soweit das Honorar nicht individuell zwischen BARFonie und Kunde vereinbart sind, gelten die aktuellen Preise auf www.barfonie.de. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.
Bevor BARFonie mit der Bearbeitung eines Therapieplans oder Ernährungsplans beginnt, ist eine komplette Vorauszahlung der vereinbarten Honorarkosten per Überweisung notwendig.
Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Kunden per Überweisung oder in bar an BARFonie gegen Quittung (als vorläufiger Zahlungsnachweis) zu bezahlen. Sind mehrere, regelmäßige Behandlungsgänge erforderlich, kann jeweils zum Ende eines Monats eine Sammelrechnung erstellt werden. Eine detailliert aufgeschlüsselte Rechnung wird dem Kunden nach Erhalt sämtlicher Befunde und erfolgter Repertorisation innerhalb einer Woche, je nach Wunsch des Kunden auf dem Postweg oder per Email übersandt. Bei Versand per Email gelten die Versandmeldung des genutzten Internetdienstes als Ablieferungsbeleg. Sofern die Leistungen nicht gegen Barzahlung erbracht wurden, sind sämtliche Rechnungen umgehend nach Erhalt zur Zahlung fällig. Als Zahlungsziel werden zehn Werktage nach Erhalt der Rechnung gesetzt. (§ 271 Abs. 2 BGB) Der Kunde kommt bei Überschreitung der o.g. Zahlungsfrist sofort in Zahlungsverzug. Der Tierheilpraktiker wird nur eine einzige Mahnung versenden; erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.
9 Gesetzliche Vorschriften
Auf Grund gesetzlicher Vorschrift (§ 43 AMG i.d.F. des 4. Änderungsgesetzes zum AMG 2016) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel dem BARFonie nicht gestattet. Die Anwendung der vom Kunden mitgebrachten Arzneimittel durch BARFonie ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt vor allem für die Anwendung verschreibungspflichtiger Medikamente. Die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Kunden für verordnete oder empfohlene Arzneimittel stellt ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar. Das gleiche gilt für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel sowie andere Hilfsmittel, die von BARFonie empfohlen oder verordnet und vom Kunden in separaten Einkaufseinrichtungen bezogen werden. Vermittelt BARFonie Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen) dann ist BARFonie berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen. In Quittung und Rechnung sind diese Beträge gesondert auszuweisen.
BARFonie wird sich von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. BARFonie ist aber berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Kunden eigene Honorare geltend zu machen. In den Fällen der Vermittlung von Leistungen Dritter ist BARFonie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Kunden zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen BARFonie und Dritten (z.B. Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung bleibt hiervon unberührt.
10 Auskunftspflicht von BARFonie
BARFonie ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Kundendaten verpflichtet, z. B. bei meldepflichtigen Erkrankungen, bei bestimmten Diagnosen des Tieres oder auf behördliche bzw. gerichtliche Anordnung. Kontaktdaten sowie Inhalte von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gem. Bundesdatenschutzgesetz und dürfen nur mit schriftlicher Bestätigung des Kunden weitergeben werden. BARFonie führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Patientenakte). Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Patientenakte nicht zu. Ferner kann der Kunde nicht verlangen, dass BARFonie diese Patientenakte herausgibt. Sofern der Kunde eine Behandlungsakte verlangt, erstellt diese BARFonie kosten- und honorarpflichtig aus der Patientenakte. Sollten sich in der Patientenakte Originale befinden, werden diese der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk “Kopie” oder “Abschrift”. Die Patientenakten werden von BARFonie 30 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Kunden vernichtet. Die Vernichtung wird nicht durchgeführt, wenn plausible Gründe dafür vorliegen, dass die Patientenakte für Beweiszwecke benötigt wird.
11 Datenschutz
a) Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung nach Datenschutzgrundverordnung. Kontaktdaten sowie Inhalt von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gem. Bundesdatenschutzgesetz und dürfen an Dritte ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung des Kunden weitergegeben werden.
b) BARFonie bietet die Kommunikation via WhatsApp an. WhatsApp ist ein Messenger, der die Kommunikation zwischen dem Kunden und BARFonie vereinfachen und verschnellern kann. WhatsApp kann jedoch auf sämtliche Daten des Kunden zugreifen, die auf dem Telefon von BARFonie gespeichert sind (Name, Telefonnummer + ggf. Email-Adresse). Wenn dies nicht gewünscht ist, bittet BARFonie um ausdrückliche Bekanntgabe durch den Kunden. Die Kontaktinformationen des Kunden werden dann nicht auf dem Telefon gespeichert.
12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise Rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung.